Im Oberrheintal zwischen Basel und Offenburg bringt die Bundesbahn derzeit mit ihren heftig umstrittenen Streckenausbauplänen die Bürger in Harnisch. So wurde jetzt eine offizielle Anhörung kurzerhand durch eine Traktorblockade verhindert. Das sei zwar nicht legal, meinte der Sprecher der Initiative, aber legitim. Ein feiner Unterschied, der das nähere Hinschauen lohnt.
Beide Wörter – legal und legitim – sind vom lateinischen lex = Gesetz abgeleitet, und beide bedeuten im Grunde gesetzmäßig, rechtmäßig.
Aber während legal sich heute immer klar auf etwas bezieht, das gegen kein geschriebenes Gesetz oder Recht verstößt, ist legitim breiter und vor allem schillernder angelegt. Zum einen steht es für ehelich. Legitime Kinder sind die ehelichen Nachkommen im Gegensatz zu den illegitimen, den unehelichen Kindern.
Außerdem wird legitim aber auch im Sinn von allgemein anerkannt, berechtigt, begründet und – was es noch komplizierter macht – vertretbar gebraucht. Damit spielen entschieden andere Kriterien hinein. So kann etwas durchaus als legitim gelten, es muss deswegen aber noch nicht legal sein. Ein Beispiel: Folter ist bei uns gesetzlich verboten, also illegal. Dennoch wird immer wieder laut darüber nachgedacht, ob die Androhung von Folter in einem Entführungsfall vertretbar ist, weil dadurch eventuell Leben gerettet werden kann. Dieses Nachdenken halten dann manche Zeitgenossen – obwohl moralisch höchst bedenklich – für legitim.
Umgekehrt kann jedoch auch der Fall eintreten, dass etwas legal ist, aber nicht von allen als legitim bezeichnet wird. Ein Fall aus unseligen Zeiten: Hitlers Weg zur Macht war durch die damalige Gesetzeslage gedeckt, also legal. Der danach folgende Missbrauch dieser Macht erschien jedoch vielen Deutschen – weil nach moralischen Vorstellungen nicht vertretbar – als zutiefst illegitim.
Was lernen wir daraus? Bei diesem Begriffspaar ist höchste Vorsicht geboten. Auch der Einsatz von Wörtern kann illegitim sein.
Freitag, 10. Juli 2009
Legal oder legitim, das ist hier die Frage
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